Scheibentönung – welche Vorschriften sind zu beachten?
Eine Folie zur Tönung von Autoglasscheiben müssen über eine allgemeine Bauartgenehmigung (AGB) verfügen und die eingeprägte ABG Nummer muss von außen gut sichtbar sein. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt bei Verwendung einer nicht zulässigen Folie. Der Prüfer kann zudem die Erteilung der Plakette verweigern. Alle Seitenfenster ab der B-Säule und die Heckscheibe sind für eine Scheibentönung zulässig, wenn links und rechts Außenspiegel angebracht sind. Ein Tönungsstreifen an der Frontscheibe ist mit maximal 10 cm Breite am oberen Rand gestattet.